Vorsorge und Früherkennung von Sehstörungen spielen bei Kindern eine noch größere Rolle als bei Erwachsenen. Der Sehsinn ist bei der Geburt noch nicht vollends hergestellt. Sehorgan und Sehbahnen entwickeln sich von der Geburt bis etwa zum 11. Lebensjahr. Schielprobleme und/oder Fehlsichtigkeiten und Sehstörungen können die Entwicklung des Sehsinns erheblich beeinträchtigen und Ursache für spätere Amblyopien (Schwachsichtigkeiten) und mangelhaftes räumliches Sehen sein. Kindliche Sehschwächen lassen sich nach der Entwicklung des Sehsinns nicht mehr verbessern, nur noch korrigieren, beziehungsweise ausgleichen.
Daher ist es wichtig, Kinder im ersten und dritten Lebensjahr sowie vor der Einschulung auf folgende Sehfehler augenärztlich zu untersuchen:
Der Bundesverband der Augenärzte (BVA) spricht folgende Vorsorgeempfehlungen für Kinder aus:
... mit 6 bis 12 Monaten
bei erhöhtem Risiko für Schielen, für Fehlsichtigkeit (optische Brechungsfehler) und/oder für erbliche Augenerkrankungen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Frühgeburten, Kindern mit Entwicklungsrückstand, Geschwistern oder Kindern von Schielern oder stark Fehlsichtigen sowie bei Kindern aus Familien mit bekannten erblichen Augenerkrankungen.
... mit 30 bis 42 Monaten
spätestens auch bei unverdächtigen Kindern zur frühzeitigen Entdeckung eines kleinwinkligen Schielens oder von optischen Brechungsfehlern.
Besonders einseitige Fehler werden oft zu spät erkannt. Eine Untersuchung des Kindes beim Augenarzt kann frühzeitig Klarheit über die Erkennung und Behandlung von Augen- und Sehfehlern bringen.