Unterschiedlichste Anlässe erfordern eine Begutachtung der Augen durch einen Augenarzt. In der Regel geht es dabei um die Frage der Sehfähigkeit zur Eignung bestimmter Tätigkeiten (Beruf, Fahrtüchtigkeit), beziehungsweise um die Feststellung eventueller Funktionseinschränkungen unter anderem nach Unfällen mit Augenschäden.
Ebenfalls zu diesem Bereich zählt die Bestimmung von Arbeitsplatz- und Schutzbrillen, die in den Kosten häufig vom Arbeitgeber übernommen werden.
Wir führen in unserer Praxis folgende Begutachtungen durch:
Bei der Begutachtung der Augen wird deren Funktion mit einem standardisierten Sehtest untersucht. Je nach Tauglichkeitsprüfung und Anforderung werden folgende Parameter abgeklärt: